Sie benötigen von Ihrer Krankenkasse eine Genehmigung? Oftmals erscheint der Verwaltungsdschungel undurchdringlich. Wir lassen Sie bei den häufig nicht einfachen Krankenkassenangelegenheiten nicht allein. Sehr gerne unterstützen wir Sie bei den oft kniffligen Genehmigungsverfahren z.B. nach § 8 Abs. 4 Heilmittel-Richtlinie.
Die Heilmittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses unterscheidet zwischen Heilmittelverordnungen innerhalb und außerhalb des Regelfalls. Heilmittelverordnungen innerhalb des Regelfalls bedürfen keiner Genehmigung durch die Krankenkassen.
Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls sind vor Fortsetzung der Therapie bei der Krankenkasse zur Genehmigung vorzulegen. Die Krankenkassen haben allerdings die Möglichkeit, auf ein Genehmigungsverfahren für Verordnungen außerhalb des Regelfalls zu verzichten.
Wir verraten Ihnen, welche Krankenkassen ein Genehmigungsverfahren durchführen und welche Krankenkassen auf ein solches Verfahren verzichten.
Gerne geben wir Ihnen auch Empfehlungen zu besonderen Impf- und Prophylaxemaßnahmen wenn die Reise mit möglichen Infektionskrankheiten oder sonstigen gesundheitlichen Risiken verbunden sein könnte.
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